Förderung

Förderung & Kostenträger: Wer wofür zuständig ist.

Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Integrationsamt, Eingliederungshilfe – das System ist verwirrend. Hier ist die Landkarte, die ich mir 1984 gewünscht hätte.

Die wichtigsten Kostenträger im Überblick

Krankenkasse (§ 33 SGB V)

Der Regelfall für Rollstühle, Alltagshilfen, Dusch-/Toilettenrollstuhl, Katheter. Voraussetzung: ärztliche Verordnung, Hilfsmittel gleicht Behinderung aus oder sichert Grundbedürfnisse.

Pflegekasse (SGB XI)

Ab Pflegegrad 1: bis 4.180 € je Umbaumaßnahme, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlicher Pauschalbetrag), Hausnotruf, Pflegegeld ab Pflegegrad 2.

Rentenversicherung

Zuständig, wenn es um Beruf und Erwerbsfähigkeit geht: medizinische Reha, Kfz-Hilfe, Arbeitsplatzhilfen, Umschulung.

Unfallversicherung / BG

Nach Arbeits-, Wege- oder Schulunfall: Versorgung „mit allen geeigneten Mitteln“ – Hilfsmittel, Wohnungshilfe, Kfz-Hilfe, Pflege. Meist am umfassendsten.

Integrationsamt (LASV Brandenburg)

Für schwerbehinderte Beschäftigte: Arbeitsassistenz, technische Arbeitshilfen, Arbeitsplatzausstattung, Kfz-Hilfe für Selbstständige und Beamte.

Eingliederungshilfe (SGB IX)

Nachrangig, wenn kein anderer Träger zuständig ist: Assistenz, Hilfsmittel zur sozialen Teilhabe, Fahrzeug für gesellschaftliche Teilhabe. Träger: Landkreis bzw. Stadt Cottbus.

Grundregel: Ein Antrag genügt

Nach § 14 SGB IX muss der Träger, bei dem Sie den Antrag stellen, innerhalb von zwei Wochen prüfen, ob er zuständig ist – und ihn sonst weiterleiten. Sie müssen also nicht selbst herausfinden, wer zahlt. Stellen Sie den Antrag dort, wo es am naheliegendsten ist (meist Krankenkasse), und lassen Sie das System arbeiten. Und: Anträge immer vor dem Kauf oder Umbau stellen – nachträglich wird selten erstattet.

Weitere Förderungen und Vergünstigungen

Angaben ohne Gewähr

Beträge und Regelungen ändern sich (Stand: September 2026). Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrem Kostenträger, dem Pflegestützpunkt oder der EUTB. Ich helfe gern beim Einordnen – rechtlich verbindlich beraten darf ich nicht.

Nicht sicher, wer zuständig ist? Fragen Sie mich.

Kostenfrei, persönlich und ohne Verkaufsabsicht. Ich antworte in der Regel innerhalb von 1–2 Tagen – aus Cottbus für ganz Brandenburg und darüber hinaus.

Hinweis: Erfahrungsaustausch – keine medizinische, therapeutische oder rechtliche Beratung. Details im Haftungsausschluss.