Nachteilsausgleiche

Schwerbehindertenausweis: Merkzeichen und was daran hängt.

Der Ausweis ist kein Stempel, sondern ein Schlüssel: zu Parkplätzen, freier Fahrt im Nahverkehr, Steuervorteilen und Kündigungsschutz. Was aG, H, B und G bedeuten – und wie Sie in Brandenburg den Antrag stellen.

Die Merkzeichen kurz erklärt

aG – außergewöhnlich gehbehindert

Bei Querschnittlähmung mit Rollstuhl in der Regel erfüllt. Bringt: blauer EU-Parkausweis, Behindertenparkplätze, Kfz-Steuerbefreiung, kostenfreier Nahverkehr mit Wertmarke.

H – hilflos

Wenn dauerhaft fremde Hilfe bei vielen Alltagsverrichtungen nötig ist. Bringt: erhöhter Pauschbetrag (7.400 €), Kfz-Steuerbefreiung, Wertmarke ohne Eigenanteil.

B – Begleitperson

Eine Begleitperson fährt in Bahn und Bus kostenfrei mit – auch im Fernverkehr der Deutschen Bahn.

G – erheblich gehbehindert

Wahlrecht zwischen Kfz-Steuerermäßigung und Wertmarke für den Nahverkehr.

So beantragen Sie den Ausweis in Brandenburg

Zuständig ist das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) in Cottbus – für alle Landkreise und kreisfreien Städte Brandenburgs, von Potsdam bis zur Uckermark, von Frankfurt (Oder) bis zur Prignitz. Der Antrag geht online oder per Formular; legen Sie Arztberichte, Reha-Entlassungsbericht und eine kurze Beschreibung Ihres Alltags bei. Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß mehrere Monate – stellen Sie den Antrag deshalb schon aus der Reha heraus. Der Ausweis gilt rückwirkend ab Antragstellung.

Weitere Nachteilsausgleiche

Wichtig zu wissen

Ich teile Erfahrungen – keine ärztlichen, therapeutischen oder rechtlichen Empfehlungen. Bei medizinischen Fragen sprechen Sie bitte mit Ihrem Behandlungsteam, bei rechtlichen Fragen mit einer Beratungsstelle, dem VdK oder dem SoVD.

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Kostenfrei, persönlich und ohne Verkaufsabsicht. Ich antworte in der Regel innerhalb von 1–2 Tagen – aus Cottbus für ganz Brandenburg und darüber hinaus.

Hinweis: Erfahrungsaustausch – keine medizinische, therapeutische oder rechtliche Beratung. Details im Haftungsausschluss.