Hilfsmittel beantragen: Vom Rezept bis zur Lieferung.
Ich habe über 35 Jahre Anträge, Kostenvoranschläge und Widersprüche begleitet. Hier ist der Ablauf, wie er wirklich ist – inklusive der Stellen, an denen es typischerweise hakt.
So läuft ein Hilfsmittelantrag bei der Krankenkasse
1. Verordnung: Ärztin oder Arzt stellt ein Rezept aus – möglichst mit Diagnose, Begründung und konkreter Bezeichnung (z. B. „Aktivrollstuhl mit Adaptivrahmen, Sitzbreite 40 cm“).
2. Kostenvoranschlag: Ein Vertragspartner der Kasse (Sanitätshaus) erstellt den Kostenvoranschlag und reicht ihn ein.
3. Entscheidung: Die Kasse muss innerhalb von 3 Wochen entscheiden, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von 5 Wochen (§ 13 Abs. 3a SGB V). Schweigt sie länger, gilt der Antrag als genehmigt.
4. Versorgung: Anpassung, Einweisung, Probephase. Sagen Sie deutlich, wenn etwas nicht passt – Nachbesserung ist Ihr Recht.
Antrag abgelehnt? Das können Sie tun
Widerspruch innerhalb eines Monats
Schriftlich, kurz, mit Frist. Die Begründung kann nachgereicht werden. Der Widerspruch kostet nichts und ist erfolgreicher, als viele denken.
Ärztliche Stellungnahme
Bitten Sie um eine ausführliche Begründung: Warum reicht das Standardmodell nicht? Welche Grundbedürfnisse (Mobilität, Teilhabe, Selbstversorgung) betrifft es?
Unterstützung holen
EUTB, VdK, SoVD und Sozialverbände helfen beim Widerspruch – in Cottbus, Potsdam und in jedem Landkreis Brandenburgs.
Typische Stolpersteine aus der Praxis
- „Wirtschaftlichere Alternative“: Die Kasse darf ein günstigeres Modell anbieten – nur wenn es Ihren Bedarf wirklich deckt.
- Kein Antrag ohne Bedarf: Beschreiben Sie Ihren Alltag konkret (Arbeitsweg, Wohnung, Kinder, Transfer).
- Fristen notieren – Eingangsdatum, Entscheidung, Widerspruchsfrist.
- Zuständigkeit klären: Nach Unfall ist oft die Berufsgenossenschaft, für den Beruf die Rentenversicherung zuständig.
Keine Rechtsberatung
Ich schildere Abläufe aus meiner Berufserfahrung. Eine Rechtsberatung im Einzelfall dürfen nur Anwälte, Sozialverbände (VdK, SoVD) und anerkannte Beratungsstellen wie die EUTB leisten.
Antrag abgelehnt oder unklar? Schreiben Sie mir.
Kostenfrei, persönlich und ohne Verkaufsabsicht. Ich antworte in der Regel innerhalb von 1–2 Tagen – aus Cottbus für ganz Brandenburg und darüber hinaus.
Hinweis: Erfahrungsaustausch – keine medizinische, therapeutische oder rechtliche Beratung. Details im Haftungsausschluss.